Gewerbemiete

Gewerbe­miete: IBB zahlt Soforthil­fe für den Berlin­er Mittelstand

Die Folgen des Lockdowns während der Coronakrise sind für uns alle spürbar – bei fast allen Unternehmen auch in der Bilanz. Besonders laufende Fixkosten belasten das Geschäft. Bei der Gewerbemiete hat die Investitionsbank Berlin (IBB) nun ein Zuschussprogramm gestartet. Wir geben hier einen Überblick, was zu beachten ist.

Riesige Herausforderung für mittelständische Unternehmen

Dieses Jahr ist für die allermeisten mittelständischen Unternehmen eine riesige Herausforderung. Das wissen nicht nur wir als häufig erste Ansprechpartner unserer Mandanten. Die Investitionsbank Berlin (IBB) hilft besonders hart getroffenen Berliner Unternehmen mit mehr als 10 und bis zu 249 Beschäftigten mit Zuschüssen für die Gewerbemieten der Monate April und Mai 2020. Übernommen wird bei einem bewilligten Antrag 50% der Gewerbemiete bzw. -pacht für die genannten Monate. Maximal kann ein einzelnes Objekt mit 10.000€ bezuschusst werden. Bei mehreren Objekten beträgt der Zuschuss insgesamt bis zu 30.000€.

Wichtig zu wissen: Mit der Förderung wird nicht nur Ihre Gewerbemiete oder -pacht bezuschusst, sondern auch alle laufenden Betriebs- und Nebenkosten Ihrer Geschäftsflächen innerhalb des Landes Berlin. Dabei können Sie sogar mit vermietete oder verpachtete Einrichtungsgegenstände als Aufwände geltend machen.

Der Check: Erfüllt Ihr Unternehmen die Vorraussetzungen?

Bevor Sie den Zuschuss beantragen, sollten Sie kurz checken, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt:

  • Sie müssen nachweisen, dass Ihr Umsatz im April und Mai 2020 um mindestens 60% im Vergleich zu den Vorjahresmonaten zurückgegangen ist
  • Ihr Unternehmen darf nicht öffentlichen Rechts sein und muss vor dem 1. Oktober 2019 gegründet worden sein
  • Ihr Unternehmen muss zum Jahresbeginn 2020 noch auf wirtschaftlich stabilen Füßen gestanden haben
  • Sie dürfen für Ihr Unternehmen noch keine anderen Zuschüsse aus Soforthilfe-Programmen für April und Mai 2020 erhalten
  • Ausgeschlossen ist Ihr Unternehmen auch, wenn Ihr Vermieter oder Verpächter Ihnen die Miete für April und Mai 2020 vollständig erlassen hat


Wenn Ihr Unternehmen die Kriterien für den Zuschuss erfüllt, dann zögern Sie nicht. Der Zuschuss bietet Ihrem Unternehmen eine kurzfristige und unkomplizierte Finanzspritze. Den Antrag können Sie noch bis 16.10.2020 ganz einfach online bei der IBB stellen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gerne dabei.

Weiterführende Links:

Soforthilfe Gewerbemiete – Infos und Antragsformular (Link: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/soforthilfe-gewerbemieten.html)

Susanne Günther ist seit über 10 Jahren als Steuerberaterin tätig und seit 2018 Geschäftsführerin unserer Kruttasch Steuerberatungsgesellschaft mbH. Gemeinsam mit Roman Kruttasch bildet sie die Doppelspitze unserer Kanzlei. Frau Günther berät Privat- und Geschäftskunden in allen steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Mit dem Format "Stimmen vom Savignyplatz" teilen sie und Roman Kruttasch im Wechsel persönliche Beobachtungen, nützliche Tipps und behandeln alles Wichtige rund um die Themen Steuern, Finanzen, Wirtschaft und mehr.